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Lüftungskonzept und Lüftungsstufen

Die DIN 1946-6 verlangt jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet werden. Das heißt: Der Planer oder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Herzstück der Norm ist die Festlegung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität:

Lüftung zum Feuchteschutz (FL)

Die Lüftung zum Feuchteschutz ist die notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen, bei teilweise reduzierten Feuchtelasten, z.B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer und kein Wäschetrocknen im Nutzungseinheit. Sie kann auch als "Urlaubslüftung" bezeichnet werden. (Diese  Stufe muss gemäß Norm ständig und und nutzerunabhängig sicher gestellt sein).

Reduzierte Lüftung (RL)

Die reduzierte Lüftung dient zur Gewährleistung der hygenischen Mindestanforderungen, sowie des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen, bei teilweise reduzierten Feuchte- und Stofflasten, z.B. infolge zeitweilige Abwesenheit von Nutzern. (Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein).

Nennlüftung (NL)

Die Nennlüftung ist eine notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienschen Anforderungen, sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb). (Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden).

Der NutzeIntensivlüftung (IL)

Die Intensivlüftung ist eine zeitweilige notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastpitzen (z.B. durch Kochen, Waschen). Sie wird in der Regel durch die Fensterlüftung unterstützt.

Lüftungstechnische Maßnahmen Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten nicht aus, um die Lüftung zum Feuchteschutz sicher zu stellen, muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) vorsehen. Das kann die zusätzliche Lüftung über Schächte oder in der Außenhülle eingelassene Ventile, so genannte Außenwandluftdurchlässe (ALD), sein oder über die ventilatorgestützte Lüftung von technischen Wohnungslüftungsanlagen erfolgen. Für diese Stufe ist es unzulässig, aktive Fensterlüftung durch die Bewohner einzuplanen. Die Lüftung zum Feuchteschutz muss nutzerunabhängig funktionieren! Auch für die nachfolgenden Lüftungsstufen muss der Planer festlegen, wie er den notwendigen Luftaustausch erzielen will. Bei Quer- und Schachtlüftungssystemen muss er die aktive Fensterlüftung schon ab der reduzierten Lüftung einplanen und sollte den Nutzer explizit darauf hinweisen. Bei der ventilatorgestützten Lüftung kann – falls erforderlich - der Planer das aktive Öffnen der Fenster bei der Intensivlüftung berücksichtigen. Bei erhöhten Anforderungen an Energieeffi zienz, Schallschutz und Raumluftqualität ist immer eine ventilatorgestützte Lüftung erforderlich. Sonderfall „Fensterlose Räume“ Einen Sonderfall stellen fensterlose Räume in einer Wohnung dar. Ihre Belüftung muss nach wie vor nach den Vorgaben der aktuellen DIN 18017-3 Ausgabe Juli 2009