Startseite Leistungen Förderprogramme
Förderprogramme
 

KfW 430

Programmnummer 430 www.kfw.de/430

Investitionszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes.

Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Die Fördermittel für die Zuschüsse werden aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.

Wer kann Anträge stellen? 

  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten
  • Ersterwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen
  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer

In welchem Umfang werden Zuschüsse gewährt?

Mit Nachweis der Einhaltung der Programmanforderungen für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und die Durchführung von Einzelmaßnahmen können die folgenden Investitionszuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung. Beim Ersterwerb von sanierten Wohngebäuden/Wohnungseigentum ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag. Bei der Nutzungsänderung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen ist die Bemessungsgrundlage die Anzahl der durch die Nutzungsänderung neu geschaffenen Wohneinheiten. Bei der Sanierung von Gebäuden, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind, bemessen sich die förderfähigen Kosten für den Einzeleigentümer nach der Höhe seines Miteigentumsanteils.

KfW-Effizienzhaus 55:                                                                                                                         25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 18.750 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus  70:                                                                                                                         20 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 85:                                                                                                                           15 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 11.250 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus 100:                                                                                                                        12,5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit 

KfW-Effizienzhaus 115:                                                                                                                         10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit

KfW-Effizienzhaus Denkmal:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit

Einzelmaßnahmen:                                                                                                                                   10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit

Die förderfähigen Investitionskosten können bis maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bezuschusst werden. Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt