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Dichtheitsprüfung nach § 61a

Dichtheitsprüfung nach § 61a

Wann müssen Sie Ihre Abwasserleitungen prüfen lassen?

Eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist gem. § 61a Landeswassergesetz durchzuführen:

- bei Neubau der Abwasserleitungen

- bei Änderung der Abwasserleitungen

- als Erstprüfung bis zum 31.12.2015

- als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre

Welche Leitungen müssen Sie prüfen lassen?

Alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und Schmutzwasser ableiten, müssen auf Dichtheit geprüft werden. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte, nicht aber innerhalb des Gebäudes.

Regenwasserleitungen werden von der Regelung in § 61a nicht erfasst. Es muss aber sichergestellt sein, dass über Regenwasserleitungen kein Fremdwasser in die Mischwasserkanalisation eingeleitet wird.

Welche Arbeiten sind zur Vorbereitung erforderlich?

Bestandsaufnahme

Grundlage aller Arbeiten ist die Kenntnis der vorhandenen Abwasserleitungen. Hierfür sind zunächst die Hausakten zu Rate zu ziehen. Für die

weiteren Prüfungen sollte eine grobe Lagerskizze vorliegen oder angefertigt werden.

Reinigung

Vor der Dichtheitsprüfung sollten die Abwasser-leitungen gereinigt werden. Diese Reinigung erfolgt üblicherweise mit Hochdruckspüldüsen, die vom Kontrollschacht oder der Reinigungsöffnung aus mit einem Wasserschlauch in die Abwasserleitung eingeführt werden.

Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?

Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

- TV-Inspektion

- Druckprüfung mit Wasser

- Druckprüfung mit Luft

Welche Geräte setzen wir für Sie ein?

TV-Inspektion

Speziell für die Untersuchung der Abwasser-leitungen auf den Grundstücken wurden Kamerasysteme entwickelt, die mit hoher Bildqualität auch verzweigte Systeme untersuchen können. Diese Hausanschlusskameras werden vom Kontrollschacht oder der Reinigungsöffnung aus eingesetzt.

Druckprüfung

Für die Druckprüfung wird die Entwässerungs-anlage mit aufblasbaren Gummimanschetten abgesperrt. Anschließend wird das System mit Wasser befüllt bzw. Druckluft eingeleitet. Bleibt der Wasser- oder Druckverlust im Rahmen der zulässigen Toleranz, ist die Leitung dicht.

Zu einer ordnungsgemäßen Durchfühung gehört eine entsprechende Dokumentation. Hierzu gehören eine Lageskizze, die Schadens-dokumentation einschl. Videoaufzeichnung und die Dokumentation des Prüfergebnisses.

Was tun bei undichten Leitungen?

Undichte Leitungen müssen saniert werden. Sind Leitungen unter der Bodenplatte verlegt, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob diese nicht aufgegeben werden können und die neue Leitung hoch liegend aus dem Haus geführt wird. Damit kann vielfach auch der erforderliche Schutz gegen Rückstau realisiert werden.

Der Sanierungserfolg ist mit einer erneuten Dichtheitsprüfung nachzuweisen.

Die Kosten der Dichtheitsprüfung sind sehr stark von der jeweiligen Situation auf Ihrem Grundstückabhängig und liegen zwischen 300-500 € für Einfamilienhäuser.

Die Kosten für die Prüfung eines weit verzweigten Leitungsnetzes unter einem Mehrfamilienhaus sind höher und müssen im Einzelfall ermittelt werden.

Zulassung als Sachkundiger für Dichtheitsprüfung von privaten Hausanschlüssen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)

www.sadipa.nrw.de