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Energieausweise

Der Energiepass der DENA (Deutsche Energieagentur) ist ein bundesweit einheitliches Instrument zur Bewertung des Energiebedarfs für Raumheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden. Wesentliche Bestandteile sind ein Klassifizierungssystem zur Einstufung der energetischen Gebäudequalität sowie ein marktgerechtes, ansprechendes Label, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst gängige Praxis ist. Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz sorgen.

Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die ein Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.

Ab wann ist ein Energieausweis Pflicht?

. Datum Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
bis 4 Wohnungen . . .
bis Baujahr 1965 01.07.2008 bis 01.10.2008 / nein

ja

Bauantrag vor dem 01.11.1977 01.01.2009

nein

ja

Bauantrag nach dem 01.11.1977 01.01.2009

ja

ja

ab 5 Wohnungen . . .
bis Baujahr 1965 01.07.2008

ja

ja

ab Baujahr 1966 01.01.2009

ja

ja

Nichtwohngebäude 01.07.2009

ja

ja

Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.